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Private Versicherung

Sexualtherapie & Private Krankenversicherung – Was wird erstattet?

Privat Versicherte haben oft bessere Chancen auf Kostenerstattung für Sexualtherapie. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.

Erstattung bei privaten Krankenversicherungen

Viele private Krankenversicherungen erstatten Sexualtherapie – ganz oder teilweise. Die Voraussetzungen variieren je nach Tarif: Manche erstatten nur bei approbierten Therapeuten, andere auch bei Heilpraktikern für Psychotherapie. Ein Blick in Ihren Vertrag oder ein Anruf bei Ihrer Versicherung schafft schnell Klarheit.

So maximieren Sie die Erstattung

1. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Leistungen für Psychotherapie oder psychologische Beratung.

2. Fragen Sie nach, ob Online-Sitzungen erstattungsfähig sind (die meisten PKVs akzeptieren Videocall-Therapie).

3. Lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen und reichen Sie diese ein.

4. Bei Unsicherheit: Holen Sie vorab eine schriftliche Zusage Ihrer Versicherung ein.

Vorteil: Keine Wartezeiten

Ein großer Vorteil für Privatversicherte: Sie benötigen in der Regel keinen Antrag und keine Gutachterverfahren. Das bedeutet schnellen Therapiebeginn – oft schon innerhalb weniger Tage nach dem Erstgespräch.

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Weiterführende Informationen

Das Erstgespräch ist kostenlos

Unabhängig von der Krankenkasse: Das erste Gespräch kostet Sie nichts. Finden Sie heraus, ob Therapie der richtige Weg für Sie ist.

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